Aktuelles zur Health-Claims-Verordnung (HCV)

Sehr geehrte Anwender und Interessenten unserer Mikronährstoffpräparate und Nahrungsergänzungsmittel

Immer wieder werden wir darauf angesprochen, weswegen wir zu vielen Produkten keine weiterführenden Aussagen über deren Wirkweise machen. Am 14. Dezember 2012 ist die aktuelle Fassung der Health-Claims-Verordnung (Gesundheitsbehauptungen-Verordnung) in Kraft getreten (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims)). Damit gilt die Regelung unmittelbar nach Beschluss für die gesamte Europäische Union. Aus diesem Grunde finden Sie auch keine Kategorie Antioxidantien in unserem Gesamtprogramm mehr. Wichtige Antioxidantien dürfen nicht weiter als solche bezeichnet werden. 

Nach wie vor ist es uns ein großes Anliegen, Sie mit besten Präparaten versorgen zu können, so wie Sie es von uns seit 25 Jahren gewohnt sind. Das bedeutet, dass Sie trotzdem alle notwendigen Informationen zu unseren Produkten bekommen, wie z.B. Nährstoffzusammensetzung, Verzehrempfehlung, Hilfsstoffe und weitere wichtige Hinweise.

Gesamtprogramm A-Z

Bleiben Sie mit uns im Gespräch – wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand der Dinge.

Für weiterführende Fragen zum Nutzen von Nährstoffen oder Nahrungsergänzungsmitteln wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Heilpraktiker und Apotheker oder an ihren Ernährungsberater. Seriöse Hintergrundinformationen zur Health-Claim-Verordnung können Sie nachlesen unter:
www.de.wikipedia.org/wiki/Health-Claims-Verordnung
www.bmelv.de
www.efsa.europa.eu
www.bll.de