Vitamin C fördert die Hautgesundheit als wichtige Barriere gegen Eindringlinge von außen. In einem Review werden die möglichen Aufgaben von Vitamin C für die Hautfunktionen vorgestellt.
Die Rolle von Vitamin C für die Gesundheit der Haut wird seit seiner Entdeckung in den 1930er Jahren als Mittel gegen Skorbut diskutiert. Die Co-Faktor-Rolle für Kollagen-Hydroxylasen war die erste Vitamin-C-Funktion, die eng mit den Symptomen von Skorbut verbunden war. Die Erkenntnis der Bedeutung dieser Funktion für die Aufrechterhaltung der Hautgesundheit in der gesamten Lebenszeit führte zur Annahme, dass Vitamin C für die Gesundheit der Haut nützlich ist. Dies treibt die Forschungen über die Rolle von Vitamin C für die Hautgesundheit bis heute an. In einer Übersichtsarbeit stellen neuseeländische Forscher die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Beziehung von Vitamin C und gesunder Haut vor.
Die wichtigste Funktion der Haut ist es, eine wirksame Barriere gegen Belastungen aus der Umgebung zu errichten. Dies wird durch eine einzigartige Struktur ermöglicht. Die Haut besteht aus zwei Schichten, die äußere (epidermale) Schicht ist hoch zellulär und übernimmt die Barriere-Funktionen, die innere dermale Schicht sichert die Stärke und Elastizität und unterstützt die Außenschicht durch Nährstoffe. In der normalen Haut ist Vitamin C hoch konzentriert. Es unterstützt wichtige Funktionen, regt die Kollagen-Synthese an und unterstützt den antioxidativen Schutz gegen Photoschäden durch UV-Licht. Dies dient oft als Grund für den Zusatz von Vitamin C zu Hautcremes etc., deren Nutzen jedoch nur gering nachgewiesen ist. Die gesunde Haut wurde in einer Reihe von gut durchgeführten Interventionsstudien jedoch positiv mit der Aufnahme von Obst und Gemüse verbunden, auch wenn pflanzliche Lebensmittel neben Vitamin C auch eine Fülle anderer Mikro-Nährstoffe liefern.
Hier der Nutzen von Vitamin C für die Haut in einer kleinen Übersicht:
Quelle
Juliet M. Pulsar et al., The Roles of Vitamin C in Skin Health. In Nutrients, Online-Veröffentlichung vom 12.8.2017, doi: 10.3390/nu9080866.